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Arbeit und Behinderung

Ein nachhaltiger Beitrag für Menschen mit Behinderungen

  • Initiative

    Arbeit und Behinderung ist eine gemeinsame Initiative der unten angeführten Partner.
  • Ziel

    Ihr Ziel ist, aufzuzeigen, wie Menschen mit Behinderungen Beschäftigung finden können und so besser in die Gesellschaft integriert werden können.
  • UnternehmerInnen

    Anhand von 60 Beispielen aus der Berufswelt wollen wir Unternehmern zeigen, wie es gelingen kann, ArbeitnehmerInnen mit Behinderung erfolgreich zu integrieren.
  • Arbeitskräfte

    Betroffene Arbeitskräfte haben wiederum die Möglichkeit zu erfahren, auf welch unterschiedliche Weise eine Beschäftigung möglich ist.

Übersetzung in Österreichische GebärdenspracheÖGS-Video

Testimonial

Dr. Klaus Voget

Präsident der
Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR)

"Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderungen sind vollwertige Mitglieder der Gesellschaft. Wenn zuerst die Fähigkeit und erst an zweiter Stelle die Behinderung gesehen wird, dann ist der Weg in eine humanere Arbeitswelt vorgezeichnet."

Best Practice

Krankenhausplanung

mit Körperbehinderung

Frau Dipl.Ing. B. V. (geb. 1976) ist in der steirischen Krankenanstaltengesellschaft mbH (KAGes) befristet beschäftigt. Frau Dipl.Ing. B. V. ist für die Planung der Krankenhaus- und Laboreinrichtungen, die Ermittlung von Kosten- und Nutzenplänen sowie die Optimierung von Neu- und Umbauten im Krankenhausbereich zuständig. Aufgrund von Rheumatismus wurde ein Behinderungsgrad von 60 Prozent festgestellt. Die Behinderung hat keinen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterin.

Aktuelles

Tiroler Unternehmen bietet Beratungsdienst zu Barrierefreiheit an

(derStandard, Red.) Das Tiroler Unternehemen innovia zählt Barrierehreineit zu seinem Geschäftsinhalt. Zum Angebot gehört ein Beratungsservice für Veranstaltungen, beim Bauen oder dem Internet.

UN-Konvention: Stärkere Einbindung behinderter Menschen gefordert

Mit Inkrafttreten der UN-Konvention im Oktober 2008 hat sich Österreich verpflichtet, bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften, Menschen mit Behinderungen und die sie vertretenden Organisationen aktiv einzubeziehen.

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