Begriff Behinderung
WHO
Eine erste internationale Klassifizierung des vielfältigen Begriffs "Behinderung" kam 1980 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Die WHO unterschied dabei zwischen „impairment“ (Schädigung), „disability“ (Beeinträchtigung) und „handicap“ (Behinderung). Von Behindertenorganisationen wurde diese erste Definition („International Classification of Impairment, Disability and Handicap“ – ICIDH) aber vielfach aufgrund ihrer stark medizinisch und individuell geprägten Sicht kritisiert.
Mitte der 90er Jahre überarbeitete die WHO daher diese Definition und änderte sie in das Dokument der „International Classification of Functioning, Disability and Health” (ICF) um. Die ICF stellt soziale Komponenten von Behinderung in den Vordergrund und beschreibt Behinderung auch im Zusammenhang mit der Umwelt sowie Funktionen und Fähigkeiten des/der Einzelnen.
Die ICF ist durch vier Ebenen charakterisiert:
- Körperfunktion (Schädigung)
- Körperstruktur (funktionelle Einschränkung oder Behinderung)
- Aktivität und Teilhabe (Interaktion mit dem Umfeld) sowie
- Umweltfaktoren (z.B. wie wirken etwa Einstellungen/Meinungen auf die Produktions- und Erwerbssituation).
Körperfunktion und Körperstruktur beschreiben vor allem individuelle oder biologische Merkmale, Aktivität und Teilhabe sowie Umweltfaktoren beziehen sich hingegen auf die sozialen und wirtschaftlichen Komponenten sowie auf Umweltfaktoren.
Europarat
1973 definierte der Europarat Menschen mit Behinderung wie folgt:
"Personen, die aufgrund einer Verletzung, Krankheit oder eines angeborenen Gebrechens entweder ernsthafte Schwierigkeiten bei der Ausübung von Tätigkeiten haben, die ein Angehöriger derselben Altersgruppe gewöhnlicherweise ausführen könnte, oder diese Tätigkeit überhaupt nicht ausführen können."
Europäische Union
Eine einheitliche Definition des Begriffs Behinderung gibt es in der EU nicht. Die einzelnen Definitionen der Länder sind im Allgemeinen weit gefasst und wie auch in Österreich je nach Politikbereich innerhalb des Landes unterschiedlich. Auch die Rahmenrichtlinie zur Gleichbehandlung (FETD) enthält keine Begriffsdefinition, sondern nur allgemeine Bestimmungen über Behinderungen.
Definition des Begriffs „Behinderung“ in Europa – Eine Vergleichende Analyse (2002), PDF
Im Behinderteneinstellungsgesetz ist die Auswirkung eine nicht nur vorübergehenden Funkionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder psychischen Zustand beruht. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als voraussichtlich sechs Monaten.
Eine ausführliche Definition aus dem Jahr 2000 finden Sie unter folgendem Link: "Der Behindertenbegriff im Österreichischen Recht."

