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Maßnahmen und Unterstützungsprogramme aus der Genderperspektive

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Erfahrungsberichte zeigen, dass bei der arbeitsmarktpolitischen Förderung von Frauen mit Behinderungen ganz andere Ziele und Inhalte verfolgt werden als bei Männern mit Behinderungen. So werden Männer mit Behinderungen häufiger in besser qualifizierte und besser bezahlte Bereiche vermittelt, hingegen beschränkt sich die Vermittlung von Frauen mit Behinderungen auf typisch weibliche Berufsfelder und damit häufig auch auf niedrig-qualifizierte und schlechter bezahlte Bereiche.

Beschäftigungsoffensive zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung

Die in der nachfolgenden Tabelle angeführten Förderfälle umfassen alle Maßnahmen aus allen zur Verfügung stehenden Fördermitteln des Bundessozialamtes - Ausgleichstaxfonds, ESF und Behindertenmilliarde.

Tabelle 1: Frauenanteil bei arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen

  2002 2003 2004 2005 2006 2007
% weibliche Förderfälle Bundessozialamt 41% 41% 40% 40% 39% 40%

Quelle: Behindertenbericht 2008, S. 180

Bundesweites arbeitsmarktpolitisches Behindertenprogramm (BABE) 

Das 2001gestartete Bundesweiten arbeitsmarktpolitischen Behindertenprogramm (BABE) fokussiert die Eingliederung von Menschen mit Behinderung. Hinsichtlich der Umsetzung der Ziele wie Erlangung und Sicherung von Arbeitsplätzen sowie Schaffung von Chancengleichheit im weitesten Sinn sollte unter dem Begriff des Gender Mainstreaming geschlechterspezifischen Diskriminierungen und Ungleichbehandlungen entgegengewirkt werden.

Im Rahmen des BABE 2008/09 soll eine dauerhafte Integration von Frauen mit Behinderungen durch spezielle Qualifikationsmaßnahmen z.B. Lehre, Arbeitstrainings- und Ausbildungsmaßnahmen, durch Maßnahmen der Hebung des Beschäftigungsniveaus, der Arbeitsbedingungen und flankierender Unterstützung der Organisation der privaten Betreuung in neuen zukunftsträchtigen Berufen forciert werden.

Besonders gefördert werden soll auch die integrative Berufsausbildung bei jungen Mädchen, sowie der Ausbau an Umschulungsmaßnahmen für ältere behinderte Arbeitnehmerinnen in zukunftssichere Bereiche (z.B. EDV-Berufe).

Im Sinne des Gender Mainstreaming sollte laut Behindertenbericht 2008 das Förderziel in der beruflichen Integration von Frauen mit Behinderungen mit der Quote von 50 % determiniert werden. Zur Umsetzung ist folgendes vorgesehen:

  • Maßnahmenträger
    Für Maßnahmenträger werden Unterstützungsstrukturen geschaffen, die es den Verantwortlichen ermöglichen, Gender Mainstreaming zu einem selbstständigen Handlungsmuster bei der Umsetzung der Maßnahmen zu entwickeln.
  • Gender Expertise
    Mit externer Unterstützung wird ein spezifischer auf die Förderinstrumente zugeschnittener Fragebogen sowie ein Maßnahmenkatalog für die Umsetzungsschritte erarbeitet.
  • Förderung von Mentoring und Coaching für Frauen mit Behinderungen.
  • Spezifische Maßnahmen für blinde bzw. hochgradig sehbehinderte und gehörlose Frauen.

Neben diversen frauenspezifischen Maßnahmen in der Behindertenpolitik und der Durchführung verschiedener Studien zu diesem Thema, bedarf es ausreichender finanzieller Mittel für Ausbildungsmaßnahmen und Maßnahmen der beruflichen Integration, um eine Verbesserung ihrer Chancen hinsichtlich Berufsfindung und -ausübung zu erzielen.

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