Arbeitsrecht
Das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) ist ein Bundesgesetz und regelt die berufliche Integration behinderter Menschen.
Es legt unter anderem den Status von begünstigt behinderten Personen, die Beschäftigungspflicht (Beschäftigung mindestens eines begünstigten Behinderten pro 25 ArbeitnehmerInnen, ansonsten Bezahlung einer Ausgleichstaxe pro Monat und offener Pflichtstelle), finanzielle Anreize zur Förderung der Eingliederung (z.B. Zuschüsse zu Lohnkosten und Arbeitsplatzadaptierungen) und Schutzrecht (u.a. Kündigungsschutz und Schutz vor Diskriminierung aus dem Grund einer Behinderung) fest.
