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Behindertenvertrauensperson

Arbeiten in einem Unternehmen mindestens fünf "begünstigte Behinderte", haben diese das Recht aus ihren Reihen eine Behindertenvertrauensperson zu wählen, sowie eine/n (ab 15 begünstigten Behinderten zwei) StellvertreterIn. Diese ist zuständig für die Interessensvertretung im Betrieb und hat sich vor allem um die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der behinderten MitarbeiterInnen zu kümmern.

Die Wahl ist am besten gemeinsam mit der Betriebsratswahl abzuhalten.

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei den Landesstellen des Bundessozialamtes, auf der Homepage von www.help.gv.at sowie auf der Homepage der Arbeiterkammer.

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