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Feststellung der Behinderung (Grad der Behinderung - GdB)

Übersetzung in Österreichische Gebärdensprache

Der Grad der Behinderung (GdB)  dient zur Feststellung, ob ein Mensch der Schwere seiner Behinderung nach zum Personenkreis der begünstigten behinderten Personen (siehe nächstes Kapitel) zählt.

Der Grad der Behinderung bzw. die nähere Bestimmungen über die Feststellung des Grades der Behinderung wird durch die sogenannte „Einschätzverordnung“ geregelt. Diese wird erlassen durch den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (§ 14 Behinderteneinstellungsgesetz -BEinstG). In Form eines ärztlichen Sachverständigengutachtens wird die Funktionsbeeinträchtigung im körperlichen, geistigen, psychischen Bereich oder in der Sinneswahrnehmungbeurteilt (§ 4 Einschätzverordnung). In bestimmten Fällen können auch ExpertInnen aus anderen Fachbereichen zur ganzheitlichen Beurteilung herangezogen werden. Ein solches Gutachten muss begründet sein.

Ein Antrag ist beim Bundessozialamt zu stellen.

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