Geltungsbereich
Der Diskriminierungsschutz gilt für alle ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge mit einer Behinderung in der Privatwirtschaft sowie im Bundesdienst und umfasst folgende Ausbildungs- und Beschäftigungsformen:
- Alle Arbeitsverhältnisse (Dienstverhältnisse) im engeren Sinn (Arbeitsvertrag),
- Lehr- und Ausbildungsverhältnisse (beispielsweise PraktikantInnen),
- alle Dienst- und Ausbildungsverhältnisse zum Bund (etwa Beamte, Vertragsbedienstete, Eignungsauszubildende, freiwillig verpflichtete Frauen beim Bundesheer),
- HeimarbeiterInnen,
- so genannte arbeitnehmerähnliche Verhältnisse (etwa manche Werkverträge mit hoher Abhängigkeit vom Auftraggeber),
- überlassene Arbeitskräfte („LeiharbeiterInnen“),
- Zugang zu allen Formen und Ebenen der Berufsberatung, Berufsausbildung, beruflicher Weiterbildung und Umschulung einschließlich der praktischen Berufserfahrung,
- Mitgliedschaft und Mitwirkung zu einer Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberorganisation oder einer Organisation, deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören, einschließlich der Leistungen einer solchen Organisation,
- Bedingungen für den Zugang zu einer selbständigen Erwerbstätigkeit,
- öffentlich rechtliche Dienstverhältnisse zum Bund, Ausbildungsverhältnisse aller Art zum Bund,
- Beschäftigungsverhältnisse nach dem Heimarbeitsgesetz,
- Beschäftigungsverhältnisse arbeitnehmerähnlicher Personen.
Für Dienstverhältnisse land- und forstwirtschaftlicher ArbeiterInnen nach dem Landarbeitsgesetz, arbeitnehmerähnliche Beschäftigungsverhältnisse zu einem Land, Gemeindeverband oder einer Gemeinde sowie für Landeslehrer bestehen Sonderbestimmungen in den Ländern.
