Behindertenanwalt - Unterstützung und Beratung in Fragen der
Gleichbehandlung und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
erhalten Sie von der Behindertenanwaltschaft. Postanschrift: Behindertenanwaltschaft, Babenberger Straße 5/4, A- 1010 Wien, E-Mail: office@behindertenanwalt.gv.at, Rufnummer 0800 80 80 16.
www.bundessozialamt.gv.at - Das Bundessozialamt übernimmt die Funktion der zentralen Anlaufstelle für alle Fragen zur Behindertengleichstellung. Sie können sich informieren und beraten lassen und gegebenenfalls ein Schlichtungsverfahren durchführen. In der Schlichtung kann auch unentgeltlich ein/e externe/r MediatorIn herangezogen werden.
www.arbeiterkammer.at, www.oegb.at - In Angelegenheiten der Gleichstellung in der Arbeitswelt beraten die Arbeiterkammer (AK) und der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB). Von AK und ÖGB können Sie sich auch vor Gericht vertreten lassen.
www.oear.or.at - Die
Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR – das ist
der österreichweit tätige Dachverband der Behindertenverbände) kann,
wenn Sie es als betroffene Person verlangen, einem Rechtsstreit zur
Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus einer Verletzung des
Diskriminierungsverbots in der Arbeitswelt im Prozess als so genannter
Nebenintervenient beitreten.
portal.wko.at - ArbeitgeberInnen können sich vor Gericht von der Wirtschaftskammer vertreten lassen.