Rehabilitation
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wurden im Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz (AGG) und im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) Regelungen eingeführt, die das Prinzip „Rehabilitation vor Pension“ verpflichtend zur Anwendung bringen. Dadurch sollen Menschen länger in Beschäftigung gehalten und Invaliditätsfälle reduziert werden: Stellen Versicherte einen Antrag auf Invaliditätspension, der aufgrund seines Gesundheitszustandes die Voraussetzungen für eine Invaliditätspension erfüllen oder in absehbarer Zeit erfüllen würde, gilt dieser seit 1. Jänner 2011 primär als Antrag auf berufliche Rehabilitation.
