Invaliditätspension
Bevor also eine mögliche Invaliditätspension zuerkannt wird, werden entsprechende Maßnahmen der beruflichen Reha und damit ein weiterer Verbleib der/s Arbeitsnehmers/in im aktiven Erwerbsleben geprüft. Infrage kommende Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation sind solche, die die Invalidität mit hoher Wahrscheinlichkeit beseitigen und eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt auf Dauer sicherstellen. Im Hinblick auf die Art der Maßnahme werden zahlreiche Zumutbarkeitskriterien (z.B. bisheriges Qualifikationsniveau, physische und psychische Eignung) wie auch die Erfordernisse des Arbeitsmarktes berücksichtigt.
Für die organisatorische Abwicklung zuständig sind die Pensionsversicherungsträger.
