Sonstige Bestimmungen
Das Behinderteneinstellungsgesetz sieht arbeitsrechtliche Bestimmungen zur Fürsorgeplicht der ArbeitgeberInnen und dem Entgeltschutz von ArbeitnehmerInnen mit einer Behinderung vor.
Weiteres können Kollektivverträge zusätzliche Bestimmungen enthalten, die für Menschen mit Behinderung vorgesehen sind. In diesem Falle informieren die ExpertInnen des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) oder der Österreichischen Wirtschaftskammer (WKÖ)
