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Best Practice Beispiel

Fliesen- und Plattenleger

Herr N. H. (geb. 1974, gehörlos) ist seit 14. September 2002 im niederösterreichischen Familienunternehmen Pfeifer in einem festen, unbefristeten Arbeitsverhältnis.

Arbeitsplatzbeschreibung

Gesucht wurde eine FacharbeiterIn mit Lehrabschlussprüfung als HafnerIn und/oder Platten- und FliesenlegerIn. Er/sie sollte einen Führerschein besitzen und bereits über mehrjährige Berufserfahrung verfügen.

Firma

Der Fliesen- und Plattenlegerbetrieb in Niederösterreich beschäftigt zwei Facharbeiter und ein Lehrmädchen. Der Handwerksbetrieb führt vorwiegend kreative Auftragsarbeiten aus.

Umsetzung

Der neue Facharbeiter mit Führerschein, Herr N. H., wurde 1974 geboren und ist seit Geburt gehörlos. Die Arbeitassistenz der WITAF (Wissen Information Tradition Aktuelles Förderung für und von Gehörlosen) unterstützte die Vermittlung von Herrn N. H. an den Platten- und Fliesenlegerbetrieb.

Eine Arbeitsassistentin informierte den Arbeitgeber über Förderungsmöglichkeiten, organisierte und koordinierte die Antragsstellung für eine Integrationsbeihilfe (IBH) von monatlich EUR 1.000,- beim Bundessozialamt. Sie betreute den Arbeitnehmer im Betrieb und unterstützte das Förderungsansuchen. Sie füllte die Förderanträge bis zur Unterschrift des Arbeitgebers aus und schulte den Betriebsleiter im Umgang mit gehörlosen Menschen. Zurzeit bezieht der Betrieb für Herrn N. H. Integrationsbeihilfe im 2. Jahr, das sind 70% des Bruttolohnes excl. Lohnnebenkosten bis max. 700 Euro. Diese Förderung wurde im 3. Jahr noch ein letztes Mal in Anspruch genommen.

Rahmenbedingungen

Die fachliche Qualifikation und die hohe Arbeitsmotivation von Herrn N. H. führten zu einer Anstellung auf Probe und in weiterer Folge zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.
Die Kommunikation funktioniert über Lippenlesen, SMS und Gebärdensprache.

Zeithorizont

Das Bewerbungsgespräch im September 2002 führte zu einem festen und unbefristeten Arbeitsverhältnis ab dem 14. September 2002. Die Integrationsbeihilfe wurde bis Ende Dezember 2003 gewährt. Die Ansuchen für Förderungen waren jährlich neu zu stellen.

Im Jahr 2008 "funktioniert alles“. Herr N.H. ist nach wie vor in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.

Entwicklungspotential

Die Begeisterung des Arbeitgebers ist so groß, dass er bei seinen Geschäftsfreunden wirbt, ebenfalls gehörlose MitarbeiterInnen anzustellen. Herr N. H. fühlt sich derart wohl im Betrieb, dass sich seine Arbeitsleistung durch erhöhte Selbstsicherheit und gute psychische Verfassung erheblich verbessern konnten. Laut Arbeitsassistentin "blüht Herr N. H. förmlich auf, so gut gefällt es ihm".