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Best Practice Beispiel

Telefonistin

Frau A. N. (geb. 1980) ist bei der Steiermärkischen Sparkasse seit Mai 2002 angestellt. Aufgrund ihrer Sinneseinschränkung wurde ihr Arbeitsplatz mit Braillelesegeräten ausgestattet.

Arbeitsplatzbeschreibung

Der/die neue MitarbeiterIn bedient die Telefonvermittlung, nimmt Anrufe entgegen und verbindet diese an die gewünschten Stellen. Zusätzlich ist der/die Angestellte/r Informationsstelle für Kunden und Kundinnen.

Firma

Die Steiermärkische Sparkasse ist eine traditionsreiche Universalbank mit derzeit rund 1.650 MitarbeiterInnen.

Umsetzung

Die neue Mitarbeiterin, Frau A. N., wurde 1980 geboren und ist seit ihrem sechsten Lebensjahr vollblind. Gemeinsam mit dem Arbeitgeber koordinierten BeraterInnen des Odilien-Instituts die vom AMS finanzierte Qualifizierung zum „Call Center Agent“ und ein Orientierungs- und Mobilitätstraining. Der Arbeitgeber erneuerte in dieser Zeit die gesamte Telefonzentrale und rüstete dabei einen Arbeitsplatz mit blindengerechten Lesegeräten aus.

Rahmenbedingungen

Die Arbeitsassistentin unterstützte die Arbeitnehmerin während des Bewerbungsprozesses und informierte den Arbeitgeber über Förderungsmöglichkeiten. Die Pensionsversicherungsanstalt und das Bundessozialamt übernahmen die Kosten der Braillezeile mit dazugehöriger Software. Zusätzlich gewährte das Bundessozialamt einen Lohnkostenzuschuss als Integrationsbeihilfe für die ersten eineinhalb Jahre.

Zeithorizont

Im Januar 2001 fand der erste Kontakt von Frau A. N. mit dem Betriebsrat und dem Personalverantwortlichen statt. Durch organisatorische Umstrukturierungen in der Bank verzögerte sich die Anstellung auf Mai 2002.

Von Februar bis Ende April 2002 absolvierte die zukünftige Telefonistin eine Ausbildung zum „Call Center Agent“. Die vollständige Adaption des Arbeitsplatzes wurde Ende 2002 abgeschlossen. Das Bundessozialamt gewährte eine Integrationsbeihilfe von 6. Mai 2002 bis Ende Dezember 2002. Der folgende Dienstgeberzuschuss wurde von Januar 2003 bis Dezember 2003 gewährt.

Integrationsbeihilfe wurde von Mai 2002 bis Mai 2004 bezogen. Ein Lohnkostenzuschuss aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds wurde von Mai 2005 bis Mai 2006 gewährt. Entgeltbeihilfe aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds wurde von November 2006 bis laufend (2008) erhalten.

Entwicklungspotential

Mit der fachlichen Unterstützung der beteiligten Institutionen konnte der Aufwand für den Arbeitgeber minimiert werden: „Der organisatorische Aufwand war so klein, ich würde es sofort wieder machen. Die Steiermärkische Sparkasse wurde ausgezeichnet beraten und unterstützt.“ Der Abteilungsleiter ist sehr zufrieden mit der Mitarbeiterin: "Es ist eine Frage der Fähigkeiten, nicht der Behinderung".

Trotz ihrer Behinderung weist Frau A.N. im Hinblick auf die Anrufannahmen die gleichen Kennwerte wie die drei anderen Kollegen auf. „Sie behält in jeder Situation den Überblick und lässt sich trotz Hochfrequenz-Zeiten nicht aus der Ruhe bringen. Sie ist kollegial und teamorientiert und hat sich sehr gut ins Team integriert und ihre Arbeit zufriedenstellend erledigt (2008).