Best Practice Beispiel
Zimmerer
Herr X. T. (geb. 1961) ist bei der Strabag AG in Wien teilzeitbeschäftigt. Aufgrund eines Arbeitsunfalls erlitt Herr X.T. Kopf- und Körperverletzungen, kommt jedoch nach erfolgter Rehabilitation seiner Arbeit in eingeschränktem Umfang wieder nach.
Arbeitsplatzbeschreibung
Auf den Rohbaustellen ist der Zimmerer/die Zimmerin für Schalungsarbeiten für die Herstellung von Betonwänden zuständig. Ein Lehrabschluss als Zimmerer/Zimmerin ist von Vorteil, jedoch nicht Voraussetzung.
Firma
Die Bauholding STRABAG AG ist in allen Bereichen der Bauindustrie tätig und beschäftigt in Österreich 11.000 MitarbeiterInnen, davon 15 Prozent Frauen.
Umsetzung
Der langjährige Mitarbeiter, Herr X. S., (geb. 1961), erlitt im Jänner 2001 einen Arbeitsunfall mit schweren Kopf- und Körperverletzungen. Während der Rehabilitation nahm die AUVA Kontakt mit dem Betriebsrat und dem Personalleiter auf und organisierte die Wiedereingliederung in den Betrieb.
Die AUVA und die Betriebsleitung einigten sich auf die finanzielle Förderung des Arbeitsverhältnisses für ein halbes Jahr.
Der Betriebsrat organisierte gemeinsam mit der Geschäftsleitung den weniger belastenden Arbeitseinsatz. Herr X. S. wurde nach seinem Unfall auf kleineren, weniger stressigen Baustellen eingesetzt. Mittlerweile arbeitet Herr X. S. auf normalen Baustellen, der Polier meint dazu: "Weniger stressige Baustellen gibt es nicht."
Rahmenbedingungen
Die AUVA garantierte einen Lohnkostenschuss von 50 Prozent der Lohnkosten und 50 Prozent der Lohnnebenkosten, inklusive Sonderzahlungen, für sechs Monate. Der Betriebsrat betreute und begleitete den Arbeitnehmer in der ersten Phase nach dem Unfall. Er machte den/die jeweilige/n BauleiterIn und den/die PolierIn auf die Bedürfnisse des Arbeitnehmers X. S. nach leichterer körperlicher Tätigkeit aufmerksam.
Herr X. S. zeichnet sich durch eine hohe Arbeitsmotivation aus. Er hoffte, durch eine neuerliche Knieoperation wieder schmerzfrei zu sein und auch nachher in der Firma wieder mitarbeiten zu können (2006), wo nun auch 2008 noch beschäftigt ist.
Zeithorizont
Der Arbeitsunfall ereignete sich am 25. Jänner 2001. Danach war Herr X. S. bis Anfang Juni 2001 im Krankenstand und in gesundheitlicher Rehabilitation. Der Lohnkostenzuschuss wurde von Anfang Juni bis Ende Dezember 2001 gewährt und monatlich rückwirkend ausbezahlt. 2008 ist Herr X.S. im Unternehmen nach wie vor angestellt.
Entwicklungspotential
Arbeitergeber sowie Betriebsrat sind sehr zufrieden, ihren langjährigen Mitarbeiter und Kollegen wieder so problemlos integrieren zu können und schätzen die finanzielle Abgeltung der verminderten Leistungsfähigkeit sowie die gute Zusammenarbeit aller Beteiligten während der beruflichen Reintegration.
