Startseite Arbeit und Behinderung

Dimensionen der Untätigkeit erkennen

EU-Schätzungen gehen von einem 10 Prozent-Anteil der Menschen mit Behinderungen an der Bevölkerung im EU-Raum aus (Bericht der Bundesregierung über die Lage der behinderten Menschen in Österreich, 2003). Sie stellen daher auch einen erheblichen Anteil an den WählerInnen, den KonsumentInnen und den potenziellen Arbeitskräften.

Soweit es um Arbeitskräfte mit Behinderungen geht, kann angenommen werden, dass die Qualifikation dieser Arbeitskräfte ebenso steigt wie die Qualifikation generell am Arbeitsmarkt.

Andererseits wird die Integrationsvorgabe nicht vor der Arbeitswelt Halt machen und mit den Errungenschaften der Technik können Barrieren am Arbeitsplatz und in der Arbeitswelt minimiert werden.

Ferner steigt mit der Zunahme des Durchschnittsalters der Erwerbstätigen der Anteil der Arbeitskräfte mit Behinderungen tendenziell an. Eine erfolgreiche Integration in die Arbeitswelt ist zweifellos als die sinnvollste und sinngebendste Form der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen anzusehen.

In dem Maße, als es nicht gelingt, Menschen mit Behinderungen auf produktiven Arbeitsplätzen einzusetzen, fallen jedenfalls Kosten für die Gesellschaft, sowohl für die SteuerzahlerInnen generell und die ArbeitgeberInnen im Besonderen, an.

Die Forderungen aus politischen Kreisen, die Kosten für ArbeitgeberInnen zu erhöhen, die ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen, sind nicht zu überhören.

Sich daher als ArbeitgeberIn proaktiv mit Fragen der Behindertenbeschäftigung auseinander zu setzen, ist nicht nur aus Anlass des EU-Jahres der Menschen mit Behinderungen 2003 und des im Jahr 2005 verabschiedeten Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes erforderlich.

Neben der Ausgleichstaxe, die bei Nichteinstellung einer Person mit Behinderung zu zahlen ist, riskiert man ab 2006 auf Grund des neu verabschiedeten Behindertengleichstellungspakets (Behindertengleichstellungsgesetz, Änderungen des Behinderteneinstellungsgesetzes) außerdem rechtliche Sanktionen.

 Weiters wird ein Unternehmen, dass keine Menschen mit Behinderungen einstellt nicht die Möglichkeit haben, von den damit verbunden Vorteilen zu profitieren.

Wenn uns die Arbeitskräfte ausgehen

In den kommenden Jahrzehnten wird es in ganz Europa knapp beim Arbeitskräftenachschub als Folge der demografischen Entwicklung. Schon heute spüren ArbeitgeberInnen einen deutlichen Rückgang junger, qualifizierter Arbeitskräfte.

Obwohl laut österreichischen Statistiken (Sept. 2005) die Beschäftigungsquote in den nächsten Jahren ansteigen wird, zeigt die EU-Statistik ein ganz anderes Bild: Laut EU-Beschäftigungsbericht 2005 sank nämlich die Beschäftigungsquote von 69% im Jahr 2003 auf 67,8% im Jahr 2004 ArbeitgeberInnen haben daher neben verstärkter Automatisierung nur die Möglichkeit, sich die vorhandenen Arbeitskräftepotenziale noch besser zu erschließen.

Wichtig ist dabei der innerbetriebliche Arbeitsmarkt, der durch Qualifizierung, Arbeitsorganisation und Arbeitszeitgestaltung (etwa durch Telearbeit etc.) vergrößert werden kann. Dazu gehört auch die Weiterbeschäftigungschance von MitarbeiterInnen nach Erkrankungen und Unfällen und erfolgter Rehabilitation. Ein Weg, der in vielen Unternehmen selbstverständlich ist.

Nicht selten wissen aber ArbeitgeberInnen über die Unterstützungsmöglichkeiten zu wenig Bescheid. Der externe Arbeitsmarkt zur MitarbeiterInnengewinnung ist ebenfalls noch nicht an seinen Grenzen angelangt.

Ob es um die Motivation der Jugend zur Absolvierung besonders nachgefragter Bildungswege geht, die verstärkte Beschäftigung von Frauen oder den längeren Verbleib älterer Menschen im Erwerbsleben: alle Wirtschaftsräume entwickeln sehr ähnliche Strategien. Dies gilt auch für den Kreis der Menschen mit Behinderungen, die am Arbeitsmarkt verfügbar sind. Und dies nicht erst aus Anlass des EU-Jahres der Menschen mit Behinderungen.

Dieses Jahr wird auch in Zukunft positive Wirkungen haben. Eine große Zahl von ArbeitgeberInnen (auch im Rahmen dieser Website) geben Beispiele dafür, dass es sich in jeder Hinsicht "lohnt", Menschen mit Behinderungen eine Integrationschance in der Arbeitswelt zu geben.

Weit über die Nutzung der Qualifikation der Arbeitskräfte hinaus sind Menschen mit Behinderungen eine wichtige Bereicherung der Arbeitswelt und bringen auf den zweiten Blick viele Vorteile für das Unternehmen. ArbeitgeberInnen werden heute auch dafür ausgezeichnet, wie etwa mit dem JobOskar.

Der Anfang ist schwer, aber er lohnt sich!

Der Anfang kann, für ArbeitgeberInnen, Führungskräfte, BetriebsrätInnen und MitarbeiterInnen schwer sein. Nicht selten ist die landläufige Vorstellung, dass Arbeitskräfte mit Behinderungen vielleicht als TelefonistIn oder PortierIn, aber sonst nur schwer einsetzbar sind. Die Erfahrungen zeigen das Gegenteil.

Das heute verfügbare Wissen, die einsetzbaren Maßnahmen, wie die Arbeitsassistenz, die Fördermöglichkeiten für die Arbeitsplätze und die Arbeitskosten sowie die technischen Hilfen führen zu einer großen Chance für ArbeitgeberInnen, hervorragende MitarbeiterInnen für die Zukunft aus dem Kreis der Menschen mit Behinderungen zu sichern. Gefragt ist betriebliches Projektmanagement.

Die dafür notwendigen Informationen finden sich auf diesem Portal.

Neben den Fragen zu den Rahmenbedingungen der Beschäftigung stellen sich auch Fragen im Zusammenhang mit dem Behinderteneinstellungsrecht. In einem Dialog unter Einbeziehung der jüngsten Erfahrungen mit der Behindertenbeschäftigung soll mit der Politik ein Weg zu einem besseren Regelwerk gefunden werden, der eventuell bestehende Einstellungsbarrieren beseitigt. Mit den Änderungen des Behinderteneinstellungsgesetzes im Jahr 2005 wurde hierfür sicher ein Schritt in die richtige Richtung gemacht.