Vorteile für ArbeitgeberInnen
Durch die Beschäftigung von begünstigten Menschen mit Behinderungen hat der/die ArbeitgeberIn nicht nur eine/n hochmotivierte/n und leistungsbereite/n MitarbeiterIn gewonnnen, er/sie profitiert auch von einigen weiteren finanziellen Vorteilen.
Steuern/Gebühren
So ist bei der Beschäftigung von begünstigten Menschen mit Behinderungen
- keine Kommunalsteuer (3% der Lohnsumme)
- kein Dienstgeberbeitrag nach dem Familienlastenausgleichsgesetz (4,5% der Löhne)
- keine „U-Bahn-Steuer“ in Wien zu entrichten.
Förderungen
Außerdem gibt es bei der Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung eine große Anzahl von Förderungen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen
Landesstelle des Bundessozialamtes.