Arbeitsplatzgestaltung
Ob ein Arbeitsplatz behindertengerecht ist, hängt von der Arbeitsplatzgestaltung ab.
Jeder Arbeitsplatz eines/r behinderten Mitarbeiters/in sollte den behinderungsbedingten Bedürfnissen entsprechen.Die für die Arbeitsplatzgestaltung erforderlichen Maßnahmen sind von der konkreten Tätigkeit sowie der Art und Schwere der Behinderung abhängig.
Welche arbeitsplatzgestaltenden Maßnahmen werden gefördert?
Jene Adaptierungen, die behinderungsbedingt notwendig sind, können gefördert werden.
Für welche Behinderungsarten sind vorwiegend arbeitsplatzspezifische Maßnahmen erforderlich?
Bei Menschen mit Sinnesbehinderungen (Sehbehinderungen, Hörbehinderungen) ist meist eine Adaptierung des unmittelbaren Arbeitsplatzes durch technische Hilfsmittel erforderlich.
Für welche Behinderungsarten sind vorwiegend bauliche Maßnahmen erforderlich?
Die Beschäftigung von in der Mobilität eingeschränkten Mitarbeiter/innen - insbesondere Rollstuhlfahrer/innen - macht bauliche Adaptierungen der Arbeitsräume, aber auch des Betriebsgebäudes notwendig. Auch bei Personen mit Beeinträchtigung der Arme oder Hände können Umbauten oder technische Adaptierungen erforderlich sein.
Was sind die wichtigsten Grundsätze für barrierefreies Bauen?
stufenloser Zugang
mindestens 80 cm Türbreite
Bewegungsfreiheit im Gebäude, insbesondere in den Sanitärräumen
Welche ÖNORMEN sind zu berücksichtigen?
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ÖNORM B 1600 - Barrierefreies Bauen
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ÖNORM B 1601 - Spezielle Baulichkeiten für behinderte und alte Menschen
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ÖNORM EN 81-70 - Schrägaufzüge für behinderte Menschen – Bauvorschriften
Muss man die barrierefreie Ausstattung eines Arbeitsplatzes überprüfen / zertifizieren lassen?
Wenn ein/e Arbeitgeber/in den notwendigen Adaptierungsarbeiten nachkommt, ist keine Überprüfung oder Zertifizierung erforderlich.
Die Arbeitsinspektion (Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit) kann allerdings beauftragt werden, die Tauglichkeit eines Arbeitsplatzes für Mitarbeiter/innen mit Behinderungen zu überprüfen.
Wer informiert über notwendige Adaptierungsmaßnahmen eines Arbeitsplatzes?
Bei Fragen kann man sich an geschulte Mitarbeiter/innen der zuständigen Landesstelle des Bundessozialamtes wenden. Dort erhält man Auskünfte über benötigte Hilfsmittel, Hersteller/innen, Verkaufsstellen usw.
Für welche Arbeitsplatzadaptierungen gibt es Förderungen?
Schaffung neuer behindertengerechter Arbeits-und Ausbildungsplätze,
Adaptierung von bestehenden Räumen (z.B. Sanitäranlagen),
Umbau von Maschinen (z.B. Computer) und Einrichtungen (z.B. Büroräume),
Anschaffung und Instandsetzung technischer Arbeitshilfen (z.B. mobile Lesegeräte für Sehbehinderte),
Ausbildung zum Gebrauch solcher technischer Hilfsmittel.
Beantragen Sie die finanzielle Unterstützung vor der Investition und legen Sie den Kostenvoranschlag dem formlos zu erstellenden Antrag bei. Ab einem Investitionsbetrag, der über EUR 1.453,46 liegt, brauchen Sie drei Vergleichskostenvoranschläge.
Für welche barrierefreie Gestaltung von Geschäftslokalen (Kundenbereich) gibt es Förderungen?
Förderungen können beantragt werden, um
Menschen mit Behinderungen die Zugänglichkeit zu Betrieben zu ermöglichen (z.B. Errichtung von Rampen, Einbau eines (Treppen-)Liftes, Errichtung von Behindertenparkplätzen, Leitsystem für Sehbeeinträchtigte und Blinde),
Sanitärräume behindertengerecht umzugestalten,
die Benutzung therapeutischer Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen (z.B. Arztpraxen, Ambulatorien, Apotheken, Kur- und Wellnesseinrichtungen usw.) zu ermöglichen.
Die formlosen Förderungsanträge werden gemeinsam mit den Kostenvoranschlägen für die Investition vor Baubeginn an das Bundessozialamt geschickt.
Wen muss man bei baulichen Adaptierungen in einem Miethaus / Mehrparteien- / Eigentumshaus informieren?
Grundsätzlich ist immer der/die Eigentümer/in einer Liegenschaft um Erlaubnis zu fragen. Handelt es sich um eine Mehreigentümeranlage, ist die Zustimmung aller Eigentümer/innen erforderlich. Denkmalschutzbestimmungen müssen auch beachtet werden.
Ist man als Unternehmer/in auch für die Barrierefreiheit der Umgebung zuständig?
Als Arbeitgeber/in ist man nur für die Adaptierung des Gebäudes und des Arbeitsplatzes verantwortlich, nicht für die Zufahrt, Gehsteige und andere Adaptierungen des öffentlichen Gutes.
Wie kommt ein/e gehbehinderte/r Mitarbeiter/in zu einem Behindertenparkplatz in Arbeitsplatznähe?
Ein Behindertenparkplatz kann von einem Menschen mit Gehbehinderung beim zuständigen Magistrat bzw. bei der Bezirkshauptmannschaft beantragt werden.
