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Umgang mit behinderten Menschen

Der natürliche Umgang mit behinderten Mitarbeiter/innen und Kolleg/innen sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Freilich ist dabei auf die mit der Behinderung verbundenen besonderen Bedürfnisse zu achten.

Was ist im Umgang mit sehbeeinträchtigten Menschen zu beachten?

Viele Menschen empfinden es als unangebracht, im Gespräch mit sehbeeinträchtigten Menschen Wörter wie sehen, betrachten, anschauen usw. zu verwenden. Diese Sorge ist nicht angebracht, da diese Wörter auch zum Wortschatz sehbehinderter Menschen gehören. Allerdings ist die Wortbedeutung anders, “sehen” wird mit anderen Fähigkeiten der Sinnesorgane assoziiert:

Man kann blinde Menschen ruhig bitten, sich etwas anzusehen, das man ihnen zum Fühlen in die Hand legt.

  • Ich habe etwas gesehen  - gefühlt

  • Ich habe einen Film gesehen   - gehört

  • Ich habe schöne Blumen gesehen  - gerochen

Auch “blind sein” oder “Blindheit” sind keine Tabuwörter, sondern Bezeichnungen, die derart behinderten Menschen gegenüber problemlos verwendet werden können und sollen.

  • Grundsätzlich sollte man sehbehinderte Menschen durch eine zensurierte Sprache nicht diskriminieren.

  • Jeder Mensch empfindet Hilfe anders, deshalb ist es sinnvoll, blinde Mitarbeiter zu fragen, wie und ob sie unterstützt werden wollen.

Wodurch kann sehbeeinträchtigten Menschen am Arbeitsplatz geholfen werden?

Generell sollte die Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz an das vorhandene Restsehvermögen des/r sehbeeinträchtigten Mitarbeiters/in angepasst werden.

Technische Hilfsmittel für Sehbehinderte:

  • Lupen mit und ohne Beleuchtung

  • Elektronische Vergrößerung mit Bildschirmangabe

  • Geräte mit tastbarer Informationsangabe

  • usw.

Technische Hilfsmittel für Blinde:

  • Blindenschriftschreibmaschinen

  • Blindenschriftstenographiermaschinen

  • Blindenschriftrechner

  • Blindenschriftdisplays zum Anschluss an Rechner

  • Blindenschriftdrucker

  • Sprachausgabeeinheiten

  • usw.

Was ist im Umgang mit hörbeeinträchtigten und gehörlosen Menschen zu beachten?

Für hörbeeinträchtigte und gehörlose Arbeitnehmer/innen sollen akustische Signale optisch dargestellt werden (z. B.: mit dem Lichschalter auf sich aufmerksam machen). Akustische Kommunikation kann durch schriftliche Informationsübermittlung ersetzt werden (Wichtige Infos wie Termine und Aufgaben, schriftlich festhalten).

Um Mitarbeiter/innen nicht zu erschrecken, sollte man sich ihnen wahrnehmbar von vorne nähern und sie nicht unverhofft von hinten antippen. Deutlich zugewandtes Sprechen erleichtert die Kommunikation. Dafür kann auch ein/e Gebärdensprachdolmetscher/in beigezogen werden.

Fernkommunikation / Technische Hilfsmittel für Hörbeeinträchtigte und Gehörlose:

  • Sprachverstärker für Telefon,

  • Diktiergeräte usw.Meldegeräte für optische Informationsübermittlung

  • Schreibtelefone

  • Bildtelefone

  • Geräte zur schriftlichen Informationsübermittlung

  • Indukationsschleife

  • usw.

  • einfache SMS, keine doppledeutigen Worte 

  • Fax, Brief, Email schicken

  • Webcam

Kommunikation mit Hörbeeinträchtigten und Gehörlosen:

  • Gehörlose/n anschauen - Blickkontakt

  • deutlich artikulieren, langsam sprechen, einfache Wörter, kurze Sätze, keinen Dialekt und keine Fremdwörter

  • Gedankensprünge vermeidendie eigene Stimme weglassen, man spricht automatisch deutlicher

  • Nachfragen: "Was hast Du verstanden"" und nicht "Hast Du mich verstanden?" Verstanden wird immer "irgendetwas"

  • störende Gegenstände am Tisch wegräumen

  • auf Umgebungslärm achten, diesen wennmöglich vermeiden

  • nicht gleichzeitig reden und zeigen

  • auf Lichteinfall achten – Licht auf das Gesicht der sprechenden, hörende Person, nicht in den Rücken (Gesicht wirkt schwarz)

  • nicht Kaugummi kauen

  • normaler Abstand

  • Schreien nicht nötig, verzerrt das Mundbild, man wird unverständl

  • Mimik richtig einsetzen – keine Grimassen schneiden

  • bei Missverständnissen kann aufschreiben helfen

  • Fingeralphabet probieren

  • leichtes Anfassen (z.B.: am Oberarm) um zu Signalisieren, dass man etwas sagen möchte

  • um auf sich aufmerksam zu machen: auf Tisch klopfen, winken, mit Fuß auf Boden stampfen - Schwingungen werden wahrgenommen

  • nicht von hinten nähern - Erschreckungsgefahr

  • um Aufmerksamkeit in einer Gruppe zu erregen: Licht ein-/ausschalten

  • am Besten: ÖGS (Österreichische Gebärdensprache) lernen

  • GebärdensprachdolmetscherInnen bei jeder Sitzung/Besprechung bereitstellen 

Was ist im Umgang mit körperlich beeinträchtigten Menschen zu beachten?

Vorhandene körperliche Beeinträchtigungen können durch den Einsatz geeigneter technischer Hilfen ausgeglichen werden.

Bei Rollstuhlfahrer/innen muss die Arbeitsplatzgestaltung den individuellen Gegebenheiten des/der Rollstuhlbenutzers/in (Körpermaße und zusätzliche Behinderungen) sowie den Abmessungen des verwendeten Rollstuhls angepasst sein. Arbeitstische müssen mit dem Rollstuhl unterfahrbar sein (Breite 100 cm, Tiefe mindestens 60 cm, lichte Höhe ca. 70 cm).

Bei Schränken, Schubladen und Ablagen muss der nach oben und unten eingeschränkte Greifraum (40 cm bis 130 cm über der Fußbodenoberkante) berücksichtigt werden.

Technische Hilfsmittel für körperlich Beeinträchtigte

  • verstellbare Arbeitstische

  • höhenverstellbare Arbeitsstühle

  • Stehsitze, Stehhilfen

  • Arthrodesenstühle

  • Greifhilfen

  • Hilfen zur Werkzeughandhabung

  • spezielle Griffe

  • Schalter und Taster mit geringem Kraftaufwand

  • usw.

Was ist im Umgang mit psychisch beeinträchtigten Menschen zu beachten?

Menschen, die unter seelischen Problemen leiden und psychisch krank sind, brauchen individuelle Hilfe.

Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) leidet rund jeder vierte Mensch im Laufe des Lebens mindestens ein Mal an einer diagnostizierbaren psychischen Krankheit.

Viele dieser Menschen fühlen sich in dieser Situation ohnmächtig und allein gelassen. Hinzu kommen gesellschaftliche Vorurteile - oft wird diesen Menschen die Verantwortung für die psychische Erkrankung zugeschoben. Verhaltensauffällige Patient/innen werden mit Vorwürfen wie: “Genieren sollten Sie sich” oder “Wie kann man jemanden wie Sie so herumlaufen lassen” konfrontiert. Angst, Scham, Schuldgefühlen, Hilflosigkeit und Ohnmacht sind die Folgen.

Als Arbeitgeber/in kann man einen wichtigen Beitrag zur Wiedereingliederung und gegen Stigmatisierung psychisch Kranker leisten, indem man:

  • ihnen die Integration ermöglicht

  • ihren Selbstwert durch Respekt und Anerkennung fördert

  • ihnen Leistung zutraut

Durch gute Betreuung von psychisch erkrankten Menschen kann – auch am Arbeitsplatz – der Genesungsprozess gefördert und unterstützt werden.