Startseite Arbeit und Behinderung

2. Was habe ich im Berufsleben, wenn ich begünstigt behindert bin?

Begünstigt behinderte ArbeitnehmerInnen

  • haben einen besonderen Kündigungsschutz,
  • können alle Förderungen  des Bundessozialamtes beantragen (etwa Entgeltbeihilfe),
  • wird in manchen Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen sowie in dienstrechtlichen Bestimmungen des öffentlichen Dienstes ein Zusatzurlaub gewährt,
  • können eine Behindertenvertrauensperson als betriebliche Ansprechperson installieren (ab 5 begünstigt behinderte ArbeitnehmerInnen im Betrieb).

Bitte beachten Sie:

Der Schutz vor Diskriminierung aus dem Grund einer Behinderung gilt für alle Personen mit einer Behinderung. Der Status begünstigt ist nicht erforderlich.

Weiterführende Informationen auf unserer Homepage