2. Was habe ich im Berufsleben, wenn ich begünstigt behindert bin?
Begünstigt behinderte ArbeitnehmerInnen
- haben einen besonderen Kündigungsschutz,
- können alle Förderungen des Bundessozialamtes beantragen (etwa Entgeltbeihilfe),
- wird in manchen Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen sowie in dienstrechtlichen Bestimmungen des öffentlichen Dienstes ein Zusatzurlaub gewährt,
- können eine Behindertenvertrauensperson als betriebliche Ansprechperson installieren (ab 5 begünstigt behinderte ArbeitnehmerInnen im Betrieb).
Bitte beachten Sie:
Der Schutz vor Diskriminierung aus dem Grund einer Behinderung gilt für alle Personen mit einer Behinderung. Der Status begünstigt ist nicht erforderlich.
