3. Was ist eine Behindertenvertrauensperson?
In jedem Betrieb, in dem dauernd mindestens fünf begünstigt behinderte ArbeitnehmerInnen beschäftigt werden, kann von diesen eine Behindertenvertrauensperson und eine oder mehrere StellvertreterInnen gewählt werden. Die Anzahl der Behindertenvertrauenspersonen und StellvertreterInnen ist abhängig wie viele begünstigte behinderte ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind.
