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5. Wer fällt unter den Schutz vor Diskriminierung auf Grund einer Behinderung in der Arbeitswelt?

Der Schutz vor Diskriminierung aus dem Grund einer Behinderung gilt für alle Personen mit einer Beeinträchtigung. Der Diskriminierungsschutz gilt etwa bei Benachteiligungen von ArbeitnehmerInnen mit Behinderung bei der Anstellung, bei betrieblichen Sozialleistungen, bei Weiterbildungsmaßnahmen, Beförderungen oder bei der Bezahlung. Auch eine Belästigung durch den/die ArbeitgeberIn, ArbeitskollegInnen oder dritte Personen ist nicht zulässig. Betroffene können sich dagegen wehren, indem sie sich an das Bundessozialamt (Schlichtungsstelle) wenden.

Bitte beachten Sie:

Der Schutz vor Diskriminierung aus dem Grund einer Behinderung gilt für alle Personen mit einer Behinderung. Der Status begünstigt ist nicht erforderlich.

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