6. Wie ist die rechtliche Vorgehensweise bei einer behaupteten Diskriminierung?
Vor Einbringung einer Klage (Beseitigung des diskriminierenden Zustand, Schadenersatz) muss jedenfalls ein Schlichtungsverfahren beim Bundessozialamt durchgeführt werden.
Im Rahmen der Schlichtung kann auch eine Mediation durch unabhängige MediatorInnen unentgeltlich in Anspruch genommen werden.
Diskriminierende Beendigungen von Arbeitsverhältnissen können gerichtlich angefochten werden. BeamtInnen müssen ihre Ansprüche bei der Dienstbehörde geltend machen.
Bitte beachten Sie:
Der Schutz vor Diskriminierung aus dem Grund einer Behinderung gilt für alle Personen mit einer Behinderung. Der Status begünstigt ist nicht erforderlich.
