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Antragstellung

Übersetzung in Österreichische Gebärdensprache

Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken:

Durch das "Allspartenservice" können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers einbringen.

In erster Linie sind das Bundessozialamt und seine Landesstellen die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation. Das Bundessozialamt und seine Landesstellen erklären auch detailliert, welche Förderungen in welchem Umfang in Anspruch genommen werden können.

  • Sie können die Anträge formlos einbringen. Ein Antrag sollte jedoch gut begründet und mit Beilagen (Krankenbefunde, Kostenvoranschlag etc.) versehen sein.
  • Der Antrag auf Förderung ist vor Realisierung des zu fördernden Vorhabens bzw. vor Anschaffung des zu fördernden Behelfs einzubringen.
  • Es sind keine Gebühren zu entrichten.
  • Die Behörde oder der Kostenträger, bei dem der Antrag eingebracht wird, kontaktiert alle weiteren in Betracht kommenden Kostenträger und holt notwendige Unterlagen ein.
  • Über das Ergebnis der Antragsprüfung erhalten Sie eine Mitteilung.
  • Bei allen Förderungen gibt es Einkommensgrenzen und Höchstförderrahmen.