Startseite Arbeit und Behinderung

Förderstellen

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich
  • bei der zuständigen Landesstelle des Bundessozialamtes
    • in Angelegenheiten der beruflichen Rehabilitation nach dem Betriebsstandort des/der ArbeitgeberIn
    • bei Prämien nach dem Firmenwohnsitz des/der ArbeitgeberIn
  • bei AMS und Land
    • nach dem Hauptwohnsitz des/der ArbeitnehmerIn

Achten Sie darauf, alle Anträge auf Förderungen möglichst vor Realisierung bzw. Anschaffung einzubringen, spätestens aber unmittelbar danach.

Achtung: Auf alle Förderungen – mit Ausnahme der Prämien besteht kein Rechtsanspruch!