Förderungen für ArbeitnehmerInnen
Förderungen durch das /strong>Arbeitsmarktservice (AMS)
Die Förderungen des AMS richten sich speziell an Arbeitssuchende (d.h. noch nicht in Arbeit stehende Personen).
- Beihilfe zu den Kurs- und Kursnebenkosten und zur Deckung des Lebensunterhalts: Sicherung der finanziellen Existenz während Qualifizierung- oder Berufsorientierungsmaßnahmen.
- Vorstellungsbeihilfe: Teilweiser Ersatz der Kosten, die im Rahmen von überregionalen Vorstellterminen für Fahrten bzw. Unterkunft und Verpflegung anfallen.
- Entfernungsbeihilfe: Teilweiser Kostenersatz für die finanzielle Mehrbelastung, die bei der Aufnahme einer Beschäftigung oder Lehrausbildung durch die Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort entsteht.
- Unternehmensgründungsprogramm: Unterstützung auf dem Weg von der Arbeitslosigkeit zur Selbstständigkeit.
- Kinderbetreuungsbeihilfe: Beihilfe zu den Unterbringungskosten für das Kind bei Aufnahme einer Arbeit oder bei Kursbesuch.
- Implacementstiftung für Menschen mit Behinderung (OÖ): Ausbildung nach Maß für Menschen mit Behinderung in oberösterreichischen Unternehmen. Die Fördervorrausetzungen sind regional unterschiedlich!
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderungen des AMS! Eine Beschreibung dieser Förderungen finden Sie auf der Homepage des AMS.

