Förderungen für ArbeitnehmerInnen
Förderungen durch das Bundessozialamt (BSB)
Die Förderungen im Rahmen der beruflichen Rehabilitation (siehe unten stehende Link-Liste) dienen der Erleichterung beim Eintritt ins Erwerbsleben und zur Erhaltung und Sicherung bestehender Arbeitsplätze.
- Ausbildungsbeihilfen: bei behinderungsbedingtem Mehraufwand.
- Schulungskosten: zur Erlangung oder Sicherung eines Arbeitsplatzes.
- Antritt oder Ausübung eines Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses:
- Orientierungs- und Mobilitätstraining sowie
- Training für Kommunikations- und lebenspraktische Fähigkeiten
- Anschaffung eines Blindenführhundes
- Mobilitätshilfen (Mobilitätszuschuss, Erlangung der Lenkerberechtigung, Zuschuss zum Erwerb eines Kraftfahrzeugs)
- Sonstige Fahrtkosten
- Gebärdensprachdolmetschkosten
- Hilfen zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit: Zuschüsse bei der Gründung einer selbständigen Erwerbstätigkeit.
- Technische Arbeitshilfen: Förderung von baulichen, technischen und ergonomischen Arbeitsplatzadaptierungen.
- Spezifische Beschäftigungsprojekte
- Arbeitsassistenz, Clearing, persönliche Assistenz am Arbeitsplatz, Qualifizierungs- und Nachreifungsprojekte, Transitarbeitsplätze,
- Integrative Betriebe, Berufsausbildungsassistenz, Beratungsprojekte.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderungen des BSB! Eine genaue Beschreibung dieser FörderungenfindenSiesowohl auf der Homepage des Bundessozialamtes als auch auf der Seite des BMASK unter dem Punkt Richtlinien.

