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Förderungen für ArbeitnehmerInnen

Übersetzung in Österreichische Gebärdensprache

Förderungen durch das Bundessozialamt (BSB)

Die Förderungen im Rahmen der beruflichen Rehabilitation (siehe unten stehende Link-Liste) dienen der Erleichterung beim Eintritt ins Erwerbsleben und zur Erhaltung und Sicherung bestehender Arbeitsplätze.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderungen des BSB! Eine genaue Beschreibung dieser FörderungenfindenSiesowohl auf der Homepage des Bundessozialamtes als auch auf der Seite des BMASK unter dem Punkt Richtlinien.