Förderungen für ArbeitgeberInnen
a. Fördergeber Bundessozialamt
Lohnzuschuss aufgrund Leistungsminderung (Entgeltbeihilfe)
Wenn bei einem begünstigten behinderten Menschen eine wesentliche Leistungsminderung auf seinem Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz besteht, die durch technische Arbeitshilfen nicht ausgeglichen werden kann, besteht für ArbeitgeberInnen die Möglichkeit, einen Zuschuss zu den Lohn- und Ausbildungskosten zu erhalten.
Entgeltbeihilfe auf der Website des Bundessozialamtes
Zuschuss für gefährdete Arbeitsplatz (Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe)
Ist der Arbeits- oder Ausbildungsplatz einer Person mit Behinderung gefährdet, kann für die Zeit des Vorliegens der Gefährdung ein Zuschuss zu den Lohn- und Ausbildungskosten gewährt werden.
Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe auf der Website des BundessozialamtesSchaffung von Arbeitsplätzen und Ausbildungsplätzen
Für die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für begünstigte behinderte Menschen können Zuschüsse oder Darlehen an den Arbeitgeber gewährt werden.
Schaffung von Arbeitsplätzen und Ausbildungsplätzen auf der Website des Bundessozialamtes
Behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen
Zum Ausgleich behinderungsbedingter Leistungseinschränkungen oder der Optimierung der Leistungsfähigkeit können bauliche, technische und ergonomische Adaptierungsmaßnahmen bei bestehenden Arbeitsplätzen gefördert werden.
Behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen auf der Website des Bundessozialamtes
Lehrausbildung
Für Lehrlinge mit Behinderung kann unabhängig von der Art des Lehrverhältnisses eine Förderung gewährt werden.
Lehrausbildung auf der Website des Bundessozialamtes.
Bitte beachten Sie:
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf die geannten Förderungen.
- Antragstellung: Durch den Dienstgeber vor Realisierung des Vorhabens bei der Landesstelle des Bundessozialamtes.
b. Fördergeber Arbeitsmarktservice
Eingliederungsbeihilfe („Come Back“)
ArbeitgeberInnen können einen Zuschuss zu den Lohnkosten erhalten, wenn neues Personal eingestellt wird.
Eingliederungsbeihilfe auf der Website des Arbeitsmarktservice
Förderung der Lehrausbildung
Jugendliche unter 19 Jahren, die am Arbeitsmarkt auf Grund einer Behinderung benachteiligt sind, können in Betrieben auch vom Arbeitsmarktservice gefördert werden.
Lehrausbildung auf der Website des Arbeitsmarktservice
Bitte beachten Sie
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf die geannten Förderungen.
- Ein Beratungsgespräch zwischen AMS und Arbeitgeber bezüglich der zu fördernden Person erforderlich.
- Regional unterschiedliche Förderungsvoraussetzungen sind möglich.
c. Qualifizierungsberatung in Wien
Ziel ist es, die Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen zu sichern und die Durchführung von Weiterbildungsaktivitäten unter Berücksichtigung eines produktiven und sinnerfüllten Alterns in Betrieben bzw. Organisationen zu erleichtern (Productive Ageing).
Weitere Informationen zur Qualifizierungsberatung Wien (BAB)

