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Förderungen für ArbeitgeberInnen

Übersetzung in Österreichische Gebärdensprache

a. Fördergeber Bundessozialamt

  • Lohnzuschuss aufgrund Leistungsminderung (Entgeltbeihilfe) 

Wenn bei einem begünstigten behinderten Menschen eine wesentliche Leistungsminderung auf seinem Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz besteht, die durch technische Arbeitshilfen nicht ausgeglichen werden kann, besteht für ArbeitgeberInnen die Möglichkeit, einen Zuschuss zu den Lohn- und Ausbildungskosten zu erhalten.

Entgeltbeihilfe auf der Website des Bundessozialamtes

  • Zuschuss für gefährdete Arbeitsplatz (Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe)

Ist der Arbeits- oder Ausbildungsplatz einer Person mit Behinderung gefährdet, kann für die Zeit des Vorliegens der Gefährdung ein Zuschuss zu den Lohn- und Ausbildungskosten gewährt werden.

Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe auf der Website des Bundessozialamtes
  • Schaffung von Arbeitsplätzen und Ausbildungsplätzen

Für die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für begünstigte behinderte Menschen können Zuschüsse oder Darlehen an den Arbeitgeber gewährt werden.

Schaffung von Arbeitsplätzen und Ausbildungsplätzen auf der Website des Bundessozialamtes

  • Behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen

Zum Ausgleich behinderungsbedingter Leistungseinschränkungen oder der Optimierung der Leistungsfähigkeit können bauliche, technische und ergonomische Adaptierungsmaßnahmen bei bestehenden Arbeitsplätzen gefördert werden.

Behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen auf der Website des Bundessozialamtes

  • Lehrausbildung

Für Lehrlinge mit Behinderung kann unabhängig von der Art des Lehrverhältnisses eine Förderung gewährt werden.

Lehrausbildung auf der Website des Bundessozialamtes.

Bitte beachten Sie:

  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die geannten Förderungen.
  • Antragstellung: Durch den Dienstgeber vor Realisierung des Vorhabens bei der Landesstelle des Bundessozialamtes.

b. Fördergeber Arbeitsmarktservice

  • Eingliederungsbeihilfe („Come Back“)

ArbeitgeberInnen können einen Zuschuss zu den Lohnkosten erhalten, wenn neues Personal eingestellt wird.

Eingliederungsbeihilfe  auf der Website des Arbeitsmarktservice

  • Förderung der Lehrausbildung

Jugendliche unter 19 Jahren, die am Arbeitsmarkt auf Grund einer Behinderung benachteiligt sind, können in Betrieben auch vom Arbeitsmarktservice gefördert werden.

Lehrausbildung auf der Website des Arbeitsmarktservice

Bitte beachten Sie

  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die geannten Förderungen.
  • Ein Beratungsgespräch zwischen AMS und Arbeitgeber bezüglich der zu fördernden Person  erforderlich.
  • Regional unterschiedliche Förderungsvoraussetzungen sind möglich.
Geschäftsstellen des AMS

c. Qualifizierungsberatung in Wien

Ziel ist es, die Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen zu sichern und die Durchführung von Weiterbildungsaktivitäten unter Berücksichtigung eines produktiven und sinnerfüllten Alterns in Betrieben bzw. Organisationen zu erleichtern (Productive Ageing).

Weitere Informationen zur Qualifizierungsberatung Wien (BAB)