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Förderungen für ArbeitnehmerInnen

Fördergeber Bundessozialamt

  • Ausbildungsbeihilfe

Zweck der Ausbildungsbeihilfe ist die Ermöglichung der beruflichen Erstausbildung durch finanzielle Abgeltung des behinderungsbedingten Mehraufwandes.

Ausbildungsbeihilfe auf der Website des Bundessozialamtes

  • Zur Erreichung bei Antritt oder Ausübung eines Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses/Mobilitätszuschuss

Zur Abdeckung des behinderungsbedingten Mehraufwandes im Zusammenhang mit Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel kann ein pauschalierter Zuschuss gewährt werden. Zuschusshöhe: EUR 580,- (Stand 2011)

Mobilitätszuschuss auf der Website des Bundessozialamtes
  • Arbeitsplatzbezogene Förderungen

Kosten, die nachweislich mit dem Antritt oder der Ausübung einer Beschäftigung zusammenhängen (etwa Schulungskosten, Gebärdensprachdolmetscher), können einer behinderten Person oder deren ArbeitgeberIn ersetzt werden, wenn sie nicht von anderen Stellen getragen werden.

Arbeitsplatzbezogene Förderungen auf der Website des Bundessozialamtes

Bitte beachten Sie:

  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die geannten Förderungen.
  • Antragstellung: Vor Realisierung des Vorhabens bei der Landesstelle des Bundessozialamtes.

Fördergeber Arbeitsmarktservice (AMS)

  • Beihilfe zu den Kurs- und Kursnebenkosten und zur Deckung des Lebensunterhalts

Das Arbeitsmarktservice sichert mit der Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes, mit der Beihilfe zu den Kurskosten und mit der Beihilfe zu den Kursnebenkosten während Qualifizierungs- oder Berufsorientierungsmaßnahmen die finanzielle Existenz.

Beihilfe zu den Kurs- und Kursnebenkosten auf der Website des Arbeitsmarktservice
  • Kostenübernahme bei Vorstellungsterminen (Vorstellungsbeihilfe)

Die Vorstellungsbeihilfe können Arbeitsuchende, SchulungsteilnehmerInnen, Lehrstellensuchende, Beschäftigte (bei Gefährdung der beruflichen Existenz) erhalten.

Vorstellungsbeihilfe auf der Website des Arbeitsmarktservice

  • Kostenübernahme bei großer Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort (Entfernungsbeihilfe)

Das Arbeitsmarktservice kann einen teilweisen Kostenersatz für die finanzielle Mehrbelastung, die bei der Aufnahme einer Beschäftigung oder Lehrausbildung durch die Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort entsteht, gewähren.

Entfernungsbeihilfe auf der Website des Arbeitsmarktservice

  • Kinderbetreuungsbeihilfe

Sie wollen arbeiten und benötigen deshalb einen Betreuungsplatz für Ihr Kind? Das Arbeitsmarktservice (AMS) kann zu den Unterbringungskosten von Kindern eine Beihilfe gewähren, wenn eine Arbeit aufgenommen oder eine Maßnahme des Arbeitsmarktservice besucht wird.

Kinderbetreuungsbeihilfe auf der Website des Arbeitsmarktservice

Bitte beachten Sie

  • Die Beihilfen sind an ein Beratungsgespräch gebunden. Dies erfordert, dass der/die FörderungswerberIn mit dem/der zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme Kontakt aufnimmt.
Geschäftsstellen des AMS