Startseite Arbeit und Behinderung

Unterstützung für Selbständige

a. Hilfen zur wirtschaftlichen Selbständigkeit  (Fördergeber Bundessozialamt)

Behinderten Personen können zur Abgeltung der bei einer Gründung einer selbständigen Erwerbstätigkeit anfallenden und nachweisbaren Kosten Zuschüsse erhalten.

Bitte beachten Sie

  • Antragstellung: Bei der Landesstelle des Bundessozialamtes.
  • Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Hilfen zur wirtschaftlichen Selbständigkeit auf der Website des Bundessozialamtest

b. Unternehmensgründungsprogramm (Fördergeber Arbeitsmarktservice)

Das Arbeitsmarktservice bietet mit dem Unternehmensgründungsprogramm eine Unterstützung auf dem Weg von der Arbeitslosigkeit zur Selbständigkeit. 

Bitte beachten Sie

  • Zur genaueren Information über die Teilnahmevoraussetzungen wenden Sie sich bitte an den/die zuständige/n AMS-BeraterIn in Ihrer regionalen Geschäftsstelle.

Unternehmensgründungsprogramm auf der Website des Arbeitsmarktservice

c. Förderungen zur Abgeltung eines laufenden behinderungsbedingten Mehraufwands von UnternehmerInnen (Fördergeber Bundessozialamt)

Zweck dieser Förderung ist die Sicherung bereits bestehender selbstständiger Erwerbstätigkeiten von begünstigt behinderten Menschen. Fördergeber ist das Bundessozialamt

Förderhöhe

Die monatlichen Förderungen werden pauschal in Höhe der monatlichen Ausgleichstaxe gewährt (Wert 2011: € 226).

Bitte beachten Sie

Das Vorliegen der Fördervoraussetzungen ist durch geeignete Unterlagen glaubhaft zu machen. Die Abgeltung ist jeweils für höchstens sechs Monate zu gewähren. Sie kann bei gleichbleibenden Voraussetzungen wiederholt gewährt werden.

Abgeltung eines laufenden behinderungsbedingten Mehraufwands von UnternehmerInnen auf der Website des Bundessozialamtest