Integrative Betriebe
Integrative Betriebe stellen speziell geförderte Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung zur Verfügung. In geschützter Umgebung können Menschen mit Behinderung eine Beschäftigung finden oder auch auf einen Beruf im allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet werden.
Was wird angeboten?
Für Unternehmen bietet sich vor allem das Serviceangebot im Modul Dienstleistungen an, das Erfahrungen und Know-how an andere Betriebe und Einrichtungen weitergibt.
In Österreich gibt es derzeit acht Integrative Betriebe.
In einem Integrativen Betrieb können Menschen mit Behinderung eine Beschäftigung finden, die auf Grund der Schwere ihrer Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch nicht oder nicht wieder beschäftigt werden können.
Es können nur Menschen mit Behinderung beschäftigt und qualifiziert werden, die nach einer entsprechenden Arbeitserprobung und dem erforderlichen Arbeitstraining in der Lage sind, mindestens die Hälfte der Arbeitsleistung eines Nichtbehinderten zu erbringen. Wenn sie dazu nicht in der Lage sind, scheidet eine Tätigkeit in einem Integrativen Betrieb aus und es kommt allenfalls eine Beschäftigungstherapie in Frage.
Der Integrative Betrieb muss es Menschen mit Behinderung ermöglichen, seine Leistungsfähigkeit zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen, um gegeben falls die Eingliederung auf einen Arbeitsplatz am freien Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Aufnahmeverfahren
Der Arbeitsplatz in einem integrativen Betrieb ist nicht als Dauerarbeitsplatz gedacht, soll dem einzelnen Menschen mit Behinderung aber gesichert bleiben, wenn eine Vermittlung auf einen Arbeitsplatz in der freien Wirtschaft nicht möglich ist.
Vor der Aufnahme in einen Integrativen Betrieb ist ein Team anzuhören, das aus je einer Vertretung des Landes des Arbeitsmarktservice (AMS), des Bundessozialamtes (BSB) und dem Leiter des betreffenden Integrativen Betriebes besteht. Je nach Sachlage sind erforderlichenfalls Vertreter der Sozialversicherungsträger, Wirtschaftskammer, ExperteInnen für Rehabilitation, ärztliche Sachverständige des Bundessozialamtes, psychologische Sachverständige des Arbeitsmarktservice, sowie Sachverständige der Arbeitsinspektion, der Landwirtschaftskammer und der Landarbeiterkammer usw. beizuziehen.
Der/Die Geschäftsführer/-in des Integrativen Betriebes ist bei Aufnahme an die Empfehlungen des Beratungsteams gebunden.
Bitte beachten Sie
- Antragstellung um Aufnahme bei der Landesstelle des Bundessozialamtes oder der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde.
- Auf die Aufnahme in einen Integrativen Betrieb besteht kein Rechtsanspruch.

