Glossar
Arbeitsunfall
Als Arbeitsunfall gilt bei einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit ein Unfall, der sich beispielsweise unter den folgenden Umständen ereignet:
- Direkt am Arbeitsplatz und durch die Arbeitstätigkeit verursacht.
- Auf dem direkten Weg von der Wohnung oder ständigen Unterkunft zur Arbeit, zum Mittagessen oder auf dem Heimweg.
- Bei Schulungsmaßnahmen, die zum Erwerb konkreter beruflicher Kenntnisse dienen, wobei auch ein Unfall bei der An- und Abfahrt zur bzw. von der Ausbildungsstätte als Arbeitsunfall betrachtet wird.
- Auf dem direkten Weg von zu Hause oder von der Arbeits- oder Ausbildungsstätte zu einer Ärztin/einem Arzt und zurück (der/dem ArbeitgeberIn muss die Tatsache des Arztbesuches gemeldet werden).
- Auf dem direkten Weg zu einem Kindergarten, einer Kindertagesstätte, zur Unterbringung der Kinder und zurück in die Arbeit oder nach Hause
- Bei der Inanspruchnahme von Interessensvertretungen oder Berufsvereinigungen (z.B. Arbeiterkammer, Gewerkschaftsbund, Innung etc.).
