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Glossar

Arbeitsunfall

Als Arbeitsunfall gilt bei einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit ein Unfall, der sich beispielsweise unter den folgenden Umständen ereignet:

  • Direkt am Arbeitsplatz und durch die Arbeitstätigkeit verursacht.
  • Auf dem direkten Weg von der Wohnung oder ständigen Unterkunft zur Arbeit, zum Mittagessen oder auf dem Heimweg.
  • Bei Schulungsmaßnahmen, die zum Erwerb konkreter beruflicher Kenntnisse dienen, wobei auch ein Unfall bei der An- und Abfahrt zur bzw. von der Ausbildungsstätte als Arbeitsunfall betrachtet wird.
  • Auf dem direkten Weg von zu Hause oder von der Arbeits- oder Ausbildungsstätte zu einer Ärztin/einem Arzt und zurück (der/dem ArbeitgeberIn muss die Tatsache des Arztbesuches gemeldet werden).
  • Auf dem direkten Weg zu einem Kindergarten, einer Kindertagesstätte, zur Unterbringung der Kinder und zurück in die Arbeit oder nach Hause
  • Bei der Inanspruchnahme von Interessensvertretungen oder Berufsvereinigungen (z.B. Arbeiterkammer, Gewerkschaftsbund, Innung etc.).

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