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Glossar

Ausgleichstaxe

ArbeitgeberInnen, die in Österreich 25 oder mehr ArbeitnehmerInnen beschäftigen, sind verpflichtet auf je 25 ArbeitnehmerInnen einen begünstigten behinderten Menschen einzustellen.
Kommen ArbeitgeberInnen ihrer Beschäftigungspflicht nicht nach, ist für jede nicht besetzte Pflichtstelle eine Ausgleichstaxe in folgender Höhe zu bezahlen (Stand 2011)

  • Für ArbeitgeberInnen, die 25 bis 99 ArbeitnehmerInnen beschäftigen: 226 Euro/Monat pro nicht besetzter Pflichtstelle
  • Für ArbeitgeberInnen, die 100-399 ArbeitnehmerInnen beschäftigen: 316 Euro/Monat pro nicht besetzter Pflichtstelle
  • Für ArbeitgeberInnen, die 400 oder mehr ArbeitnehmerInnen beschäftigen: 336 Euro/Monat pro nicht besetzter Pflichtstelle.

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