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Glossar

Barrierefreiheit

Die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen ist sowohl im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) als auch im Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) geregelt.

„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche dann, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“

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