Glossar
Behinderteneinstellungsgesetz
Im Behinderteneinstellungsgesetz steht, dass Menschen mit Behinderungen "begünstigt" werden können. Voraussetzung ist, dass sie stark behindert sind (mindestens 50 %). Aber auch Personen mit einer anderen Einschränkung können dazu gehören, wenn sie z.B. schwer zuckerkrank sind oder große Lernschwierigkeiten haben. Das Bundessozialamt entscheidet, ob eine Person so sehr behindert ist, dass sie zu der Gruppe der "begünstigten Behinderten" gehört.
Weitere Voraussetzung: Nur Personen, die arbeiten, können als "begünstigte Behinderte" gelten. Sie dürfen also nicht mehr in die Schule gehen, sie dürfen nicht studieren und sie dürfen nicht schon in dauernder Pension sein.
