Glossar
Behindertenvertrauensperson
Die Behindertenvertrauensperson nimmt die Aufgabe der Vertretung von Menschen mit Behinderungen im Betrieb wahr. Sind in einem Unternehmen mindestens fünf begünstigte behinderte Menschen beschäftigt, haben diese das Recht aus ihren Reihen eine Behindertenvertrauensperson bzw. StellvertreterInnen zu wählen.
