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Glossar

Diskriminierungsschutz in der Arbeitswelt

Der Diskriminierungsschutz ist in Österreich in der Bundesverfassung verankert. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Österreichische Behörden (Bund, Länder, Gemeinden) sind gemäß Artikel 7 des Bundesverfassungsgesetztes dazu verpflichtet, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten. 

Das Behindertengleichstellungsrecht setzt diese Bestimmung um. Es umfasst das

  • Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG),
  • Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) und
  • Bundesbehindertengesetz (BBG).

Für die Arbeitswelt gelten die Bestimmungen über das Diskriminierungsverbotes des BEinstG.

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