Glossar
Diskriminierungsschutz in der Arbeitswelt
Der Diskriminierungsschutz ist in Österreich in der Bundesverfassung verankert. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Österreichische Behörden (Bund, Länder, Gemeinden) sind gemäß Artikel 7 des Bundesverfassungsgesetztes dazu verpflichtet, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.
Das Behindertengleichstellungsrecht setzt diese Bestimmung um. Es umfasst das
- Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG),
- Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) und
- Bundesbehindertengesetz (BBG).
Für die Arbeitswelt gelten die Bestimmungen über das Diskriminierungsverbotes des BEinstG.
