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Glossar

Grad der Behinderung nach dem Behinderteneinstellungsgesetz

Grundlage der Einschätzung des Grades der Behinderung ist ein ärztliches Sachverständigengutachten.

Abhängig von der Art der Erkrankung oder Behinderung wird eine ärztliche Untersuchung von Fachärzten oder Allgemeinmedizinern durchgeführt. Erforderlichenfalls werden auch mehrere Fachärzte mit einer Begutachtung befasst und eine abschließende zusammenfassende Einschätzung durchgeführt.

Zusätzliche Untersuchungen wie beispielsweise Röntgenuntersuchungen, Laborbefunde oder Testung durch klinische Psychologen werden im Bedarfsfall eingeholt.

Bei der ärztlichen Untersuchung werden die einzelnen Defizite - sinnliche, geistige körperliche und psychische - festgestellt und anhand der sogenannten Richtsatzverordnung eingeschätzt.

Mehr Informationen dazu auf der Website.