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Glossar

Grad der Behinderung nach dem Behinderteneinstellungsgesetz

Der Grad der Behinderung nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) wird auf Basis eines Sachverständigengutachtens mittels Bescheid vom Bundessozialamt  festgestellt.

Viele Rechtsfolgen knüpfen an die Art und Schwere der festgestellten Behinderung.

Info

Nur die bescheidmäßige Feststellung (nicht die bloße Ausstellung eines Behindertenpasses) führt zum besonderen Kündiungsschutz gem § 8 BEinstG.

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