Glossar
Grad der Behinderung nach dem Behinderteneinstellungsgesetz
Der Grad der Behinderung nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) wird auf Basis eines Sachverständigengutachtens mittels Bescheid vom Bundessozialamt festgestellt.
Viele Rechtsfolgen knüpfen an die Art und Schwere der festgestellten Behinderung.
Info
Nur die bescheidmäßige Feststellung (nicht die bloße Ausstellung eines Behindertenpasses) führt zum besonderen Kündiungsschutz gem § 8 BEinstG.
