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Glossar

Integrative Berufsausbildung

Infoblatt für Betriebe - Integrative Berufsausbildung
Verlängerbare Lehrverhältnisse oder Ausbildung in Teilqualifikationen


Einerseits nehmen die Anforderungen an die Fachkräfteausbildung in der Lehre ständig zu. Es gibt aber auch viele Jugendliche, die mit einer anspruchsvollen Lehrlingsausbildung überfordert wären, und deshalb keine Lehrstelle bekommen.

In vielen Unternehmen gibt es andererseits Tätigkeiten, die über Hilfstätigkeiten hinausgehen, aber nicht unbedingt von vollständig ausgebildeten Fachkräften verrichtet werden müssen.

Die Wirtschaftskammer hat gemeinsam mit AK und ÖGB eine neue Form der Ausbildung entwickelt, welche dem Bedürfnis dieser Jugendlichen nach optimaler Ausbildung und dem Bedarf der Betriebe nach gut ausgebildeten Arbeitskräften entspricht.

Die integrative Berufsausbildung ist – wie die Lehre - im Berufsausbildungsgesetz geregelt und gilt ab 1. September 2003. Sie löst die Vorlehre ab, welche gleichzeitig außer Kraft tritt.

Nach den Bestimmungen der integrativen Berufsausbildung können verlängerbare Lehrverträge oder eine Ausbildung in Teilqualifikationen vereinbart werden.

Wer kommt für die integrative Berufsausbildung in Frage?

Jugendliche, die vom Arbeitsmarktservice (AMS) nicht in eine Lehrstelle vermittelt werden können und entweder
  • am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen Förderbedarf hatten,
  • keinen positiven Hauptschulabschluss aufweisen,
  • Behinderungen im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes aufweisen oder
  • aus sonstigen in der Qualifikation des Jugendlichen liegenden Gründen bei der Lehrplatzsuche erfolglos bleiben.
Das bedeutet in der Praxis, dass Verträge über Teilqualifikationen oder verlängerbare Lehrausbildung ausschließlich über das AMS vermittelt werden können!

Was bedeutet verlängerbare Lehrausbildung?

Für Jugendliche,
  • die vom AMS für eine integrative Berufsausbildung vorgesehen werden, und
  • bei denen angenommen werden kann, dass sie zwar vielleicht länger dafür brauchen, grundsätzlich aber in der Lage sind einen Lehrabschluss zu schaffen,

können Lehrverträge abgeschlossen werden, bei welchen entweder im Laufe der Lehrzeit oder auch gleich am Beginn, eine längere Lehrzeit vereinbart wird.

Voraussetzung

die Verlängerung muss für die Erreichung der Lehrabschlussprüfung notwendig sein. Eine Verlängerung kann um höchstens ein Jahr, in Ausnahmefällen um bis zu zwei Jahre, erfolgen.

Was bedeutet Teilqualifizierung?

Für Jugendliche,
  • die vom AMS für eine integrative Berufsausbildung vorgesehen werden, und
  • bei denen nicht angenommen werden kann, dass sie in der Lage sind einen vollen Lehrabschluss zu schaffen,

können Ausbildungsverträge abgeschlossen werden, bei welchen Teilqualifizierungen durch Einschränkung auf bestimmte Teile des Berufsbildes eines Lehrberufes vereinbart werden.

Die Dauer der Ausbildung kann – je nach Ausbildungsinhalten – ein bis drei Jahre betragen.

Wer sind die Ansprechpartner?

Arbeitsmarktservice (AMS)

Das AMS versucht alle Jugendlichen in Lehrstellen zu vermitteln. Wenn dies nicht möglich ist, sucht das AMS für jene Jugendlichen, auf welche die Voraussetzungen zutreffen, Ausbildungsplätze im Rahmen der integrativen Berufsausbildung. Eine Förderung für Lehrbetriebe, welche Jugendliche im Rahmen der integrativen Berufsausbildung aufnehmen, ist in den Förderrichtlinien des AMS vorgesehen.

Berufsausbildungs-Assistenz

Die Berufsausbildungs-Assistenz berät und unterstützt die Jugendlichen und die Ausbildungsbetriebe vor und während der Ausbildung. Sie übernimmt auch die Funktion der "Drehscheibe", der Koordination aller Beteiligten.

Lehrlingsstelle

Die Lehrlingsstelle trägt die Ausbildungsverträge bzw. Lehrverträge ein, wenn alle Voraussetzungen vorliegen (AMS-Zuweisung, Berufsausbildungs-Assistenz) und organisiert die Abschlussprüfungen.

Wie läuft die integrative Berufsausbildung ab?

  1. AMS oder Berufsausbildungs-Assistenz suchen nach einem Ausbildungsplatz in einem Lehrbetrieb. Wenn kein Platz in einem Lehrbetrieb gefunden wird, kann die Ausbildung auch in einer speziellen Ausbildungseinrichtung erfolgen.
  2. Lehrbetrieb und Bewerber legen gemeinsam mit der Berufsausbildungs-Assistenz, einem Vertreter des Landesschulrats und einem Vertreter des Schulerhalters (Landesregierung) die Ausbildungsziele und die Ausbildungsdauer fest. Dabei sind auch pädagogische Begleitmaßnahmen bzw. die Form der Einbindung in den Berufsschulunterricht festzulegen. Kommt eine Einigung für eine verlängerbare oder eine längere Lehre zustande, besteht in jedem Fall die volle Schulpflicht. Bei einer Teilqualifizierung besteht Schulpflicht im Rahmen der festgelegten Ziele. Wenn dies der persönlichen Situation des Jugendlichen entspricht, kann die Einbindung anstatt der Pflicht auch in Form eines Rechts zum Berufsschulbesuch erfolgen.
  3. Der Lehr- bzw. Ausbildungsvertrag wird bei der Lehrlingsstelle zur Eintragung angemeldet.
  4. Während der Ausbildung berät und unterstützt die Berufsausbildungs-Assistenz die Jugendlichen und die Ausbildungsbetriebe. Vom AMS sind für die Ausbildungsbetriebe Förderungen vorgesehen. Außerdem können im Rahmen der Steuererklärung 1.000 Euro Lehrlingsausbildungsprämie pro Auszubildenden und Jahr geltend gemacht werden.
  5. Nach Abschluss der Ausbildung kann bei verlängerbarer Lehrausbildung eine Lehrabschlussprüfung, und bei Teilqualifizierung eine Abschlussprüfung in Form einer Arbeitsprobe abgelegt werden.

Ein Wechsel zwischen verlängerbarer Lehrausbildung und Teilqualifizierung ist einvernehmlich unter Einbeziehung der Berufsausbildungs-Assistenz und des Landesschulrates in beide Richtungen möglich.

Nach abgeschlossener Teilqualifizierung kann im betreffenden Lehrberuf ein Lehrvertrag abgeschlossen werden. Bei erfolgreicher Abschlussprüfung über die Teilqualifizierung und bei positivem Abschluss des ersten Berufsschuljahres in den berufsfachlichen Fächern wird mindestens ein Jahr der Teilqualifizierung auf die Lehre angerechnet.

Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ)