Glossar
Kündigungsschutz
Gegenstand und Zweck des Behihderteneinstellungsgesetztes (BEinstG) ist es, die Eingliederung von Menschen mit Behinderung in Arbeit, Beruf und damit zugleich auch in die Gesellschaft durch besondere Maßnahme zu sichern. Die wohl wichtigsten gesetzliche Vorgaben bzw. Inhalte des sind die Beschäftigungspflicht und der Kündigungsschutz gem. § 8 BEinstG.
Neuerungen
Der besondere Kündigungsschutz für begünstigte Behinderte wurde per 1.1.2011 neu geregelt. War eine Kündigung eines begünstigt behinderten Menschen nur mit Zustimmung des Behindertenauschusses möglich, so ist dies zukünftig erst im 5. Beschäftigungsjahr erforderlich.
