Startseite Arbeit und Behinderung

Glossar

Schadenersatz bei Diskriminierung

Bei Verletzung des Diskriminierungsverbotes sind unterschiedliche Rechtsfolgen für die einzelnen Diskriminierungstatbestände vorgesehen:

  • Anspruch auf Schadenersatz,(Ersatz des Vermögensschadens, Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung)
  • Anspruch auf die vorenthaltene Leistung
  • Aufrechterhaltung des Dienstverhältnisses.
Informationen zum Schadenersatz im Falle einer Diskriminierung auf der Homepage.