Glossar
Schlichtungsstelle
Vor der gerichtlichen Geltendmachung muss ein Schlichtungsversuch stattfinden, das heißt, es muss versucht werden, außergerichtlich zu einer gütlichen Einigung zu kommen.
Dieses Schlichtungsverfahren findet bei den Landesstellen des Bundessozialamtes statt. Im Rahmen dessen können die Schlichtungsparteien auch unentgeltliche Mediation durch externe MediatorInnen in Anspruch nehmen.
- Informationen zur Schlichtungsstelle auf der Homepage
- Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens
