ORF Kampagne 2011 - Infos für ArbeitgeberInnen
Fragen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
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1. Was muss ich wissen, wenn ich einen Menschen mit Behinderung einstellen möchte?
Bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung sind die Bestimmungen des Behinderteneinstellungsgesetzes und des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes zu beachten.
Der Folder Behinderung & Arbeitswelt (PDF) des Bundessozialamtes sowie der Einblick Band 2 „Arbeit“ (PDF) des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz geben einen Überblick zu den wichtigsten Regelungen.
weiterführender Link: mehr zu rechtlichen Bestimmungen
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2. Was versteht man unter dem besonderen Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderung?
Erhöhter Kündigungsschutz bedeutet, dass DienstgeberInnen vor Ausspruch einer Kündigung eines/einer begünstigten Behinderten die Zustimmung des bei den Landesstellen des Bundessozialamtes eingerichteten Behindertenausschusses einholen müssen.
Dieser Schutz gilt u.a. nicht:
- während der ersten 4 Jahre eines ab 1.1.2011 neu begründeten Arbeitsverhältnisses mit einem/einer begünstigten Behinderten oder
- bei berechtigter fristloser Entlassung
weiterführende Links:
mehr zum erhöhten Kündigungsschutz (BSB Webseite)
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3. Was versteht man unter der Einstellpflicht von Unternehmen und der Ausgleichtaxe?
Unternehmen, die 25 oder mehr Dienstnehmer/innen beschäftigen, sind verpflichtet, auf jeweils 25 Beschäftigte eine/n begünstigte/n Behinderte/n einzustellen (Beschäftigungspflicht).
Wenn die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt ist, wird dem/der Dienstgeber/in vom Bundessozialamt alljährlich für das jeweils abgelaufene Kalenderjahr eine Ausgleichstaxe (AT) vorgeschrieben.
weiterführender Link: mehr zur Ausgleichstaxe
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4. Gibt es Unterstützung und Beratung bei der Einstellung eines Menschen mit Behinderung oder bei Problemen am Arbeitsplatz?
Ja, die sogenannten „Begleitenden Hilfen“ unterstützen Unternehmen, die Menschen mit Behinderung einstellen wollen bzw. bereits beschäftigen.
Diese Unterstützung wird durch vom Bundessozialamt beauftragte und finanzierte Organisationen flächendeckend in ganz Österreich angeboten.
Einen Überblick zu den Begleitenden Hilfen finden Sie unter:
5. Gibt es Zuschüsse bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung?
Ja, bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung können Unternehmen Lohnförderungen in Anspruch nehmen, aber auch Zuschüsse z.B. zur behindertengerechten Adaptierung von Arbeitsplätzen erhalten.
weiterführende Links:
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6. Gibt es eine Möglichkeit, offene Stellen für Menschen mit Behinderung anzubieten oder arbeitsuchende Menschen mit Behinderung zu finden?
Ja, sowohl der eJob Room des Arbeitsmarktservice als auch die Online-Jobinitiative careermoves für Menschen mit und ohne Einschränkungen, bieten diese Möglichkeit.
Anfragen und Service für Unternehmen
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte per Telefon oder E-Mail an die für Sie zuständige regionale Geschäftsstelle von Bundessozialamt oder Arbeitsmarktservice:
- Bundessozialamt - Kontakte der Landesstellen
- AMS Regionale Geschäftsstellen - Service für Unternehmen
- oder senden Sie uns Ihre Anfrage per Kontaktformular
Im eJob-Room für Unternehmen können Sie kostenlos nach Bewerbungen suchen und Stellenangebote schalten.












