ORF Kampagne 2011 - Infos für ArbeitnehmerInnen
Fragen zur Beschäftigung für Menschen mit Behinderung
1. Wie kann ich begünstigte/r Behinderte/r werden und was bedeutet das im Arbeitsleben?
Den Antrag auf Feststellung (DOC) der Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten können Sie bei den Landesstellen des Bundessozialamtes stellen.
Online Ratgeber zum Feststellungsantrag
Mit einem mittels Bescheid festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50% gehören Sie dem Personenkreis der begünstigten Behinderten an.
mehr zu begünstigte Behinderte
Der Folder Behinderung & Arbeitswelt (PDF) des Bundessozialamtes sowie der Einblick Band 2 „Arbeit“ (PDF) des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz geben einen Überblick zu den wichtigsten Regelungen.
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2. Muss ich meine/n DienstgeberIn bereits beim Vorstellungsgespräch über meine Behinderung informieren?
Ja, weil damit Rechte und Pflichten sowohl für Sie als auch Ihre/n DienstgeberIn verbunden sind.
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3. Was versteht man unter dem besonderen Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderung?
Erhöhter Kündigungsschutz bedeutet, dass DienstgeberInnen vor Ausspruch einer Kündigung von begünstigten Behinderten die Zustimmung des bei den Landesstellen des Bundessozialamtes eingerichteten Behindertenausschusses einholen müssen.
Dieser Schutz gilt u.a. nicht:
- während der ersten 4 Jahre eines ab 1.1.2011 neu begründeten Arbeitsverhältnisses mit einem/einer begünstigten Behinderten oder
- bei berechtigter fristloser Entlassung
mehr zum erhöhten Kündigungsschutz (BSB Webseite)
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4. Gibt es eine Unterstützung bei der Arbeitssuche und am Arbeitsplatz?
Ja, die sogenannten „Begleitenden Hilfen“ unterstützen Menschen mit Behinderung sowohl bei der Arbeitsuche als auch am Arbeitsplatz.
Diese Unterstützung wird durch vom Bundessozialamt beauftragte und finanzierte Organisationen flächendeckend in ganz Österreich angeboten.
Einen Überblick zu den Begleitenden Hilfen finden Sie unter:
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5. Gibt es finanzielle Unterstützungen für ArbeitnehmerInnen mit Behinderung am Arbeitsplatz?
Ja, es gibt sowohl Zuschüsse, die ArbeitnehmerInnen mit Behinderung direkt erhalten können bzw. auch Förderungen, die der/die ArbeitgeberIn erhalten kann, wenn er/sie einen Menschen mit Behinderung beschäftigt.
mehr zu Förderungen für DienstnehmerInnen - Bundessozialamt
mehr zu Förderungen für DienstgeberInnen - Bundessozialamt
mehr zu Förderungen - AMS (AMS Webseite)
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6. Wo kann ich als DienstnehmerIn mit Behinderung gezielt nach Stellenangeboten suchen oder ein Stellengesuch abgeben?
Sowohl der eJob Room des Arbeitsmarktservice als auch careermoves, die Online-Jobinitiative careermoves für Menschen mit und ohne Einschränkungen, bieten diese Möglichkeit.
Anfragen und Service für Arbeitssuchende
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte per Telefon oder E-Mail an die für Sie zuständige regionale Geschäftsstelle von Bundessozialamt oder Arbeitsmarktservice:
- Bundessozialamt - Kontakte der Landesstellen
- AMS Regionale Geschäftsstellen - Service für Arbeitssuchende
- oder senden Sie uns Ihre Anfrage per Kontaktformular
Im eJob-Room für Arbeitssuchende können Sie kostenlos nach Stellen suchen. Sie können hier auch Bewerbungen und Ihren Lebenslauf speichern und sich so von Unternehmen finden lassen.












