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Studiengebührbefreiung für StudentInnen mit Behinderung

26.03.2008

An mehreren österreichischen Universitäten (Salzbur, Wien) sind StudentInnen mit Behinderung von der Studiengebühr befreit. Nun ist es auch an der Uni Graz soweit. Ab dem Studienjahr 2008/09 werden die 363 pro Semester erlassen, wenn zum Einen eine dauerhafte Beeinträchtigung vorliegt und zum Anderen eine finanzielle Bedürftigkeit besteht. Somit geht die Uni Graz weiter als an anderen Universitäten, an denen ein 50prozentiger Grad der Behinderung (vom Bundessozialamt jeweils festgestellt) vorliegen muss.

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