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Nationalrat beschließt Behindertenpaket

14.04.2008

Mit der Novellierung des Behinderteneinstellungsgesetzes und des Behindertengleichstellungsgesetzes treten höhere Schadenersatzansprüche für behinderte Menschen bei Diskriminierung in Kraft.

Menschen mit Behinderung werden vor diskriminierendem Verhalten in der Arbeitswelt, als auch im Alltag besser geschützt. So kommt es zu einer Ausweitung des Mindestschadenersatzes bei diskriminierender Nichtbegründung eines Arbeitsverhältnisses auf zwei Monatsentgelte. Zudem stehen 720Euro Schadenersatz im Falle einer Belästigung zu.

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