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Erweiterter Schutz bei Behinderung

04.08.2008

Die EU-Gesetze zum Schutze behinderter Menschen vor Benachteiligungen gelten auch für ihre Angehörige. So entschied der Europäische Gerichtshof über den Fall einer britischen Anwaltssekretärin, die wegen der Pflege ihrer behinderten Tochter Probleme mit dem Arbeitgeber hatte.

(Kurier, 18. Juli 2008 )

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