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Bund als Dienstgeber von Menschen mit Behinderungen

18.02.2009

18. Februar

Die Republik Österreich als Dienstgeber versucht, der Beschäftigungspflicht behinderter Personen gemäß Behinderteneinstellungsgesetz so weit wie möglich nachzukommen. Die Anzahl der beschäftigten begünstigten Behinderten stieg in den letzten Jahren kontinuierlich an.

In der Vorschreibungsperiode 2006 waren von 6.102 Pflichtstellen 268 nicht besetzt, die Beschäftigungspflicht wurde zu 95,6 Prozent erfüllt.

Die Problembereiche, die eine Beschäftigungsmöglichkeit für Menschen mit Behinderungen erschweren, liegen im Exekutivbereich und bei LehrerInnen. Manche Ministerien wie das Sozialministerium, das Finanzministerium oder das Bundesministerium für Gesundheit haben ihre Einstellungsverpflichtung übererfüllt.

Quelle: Pressedienst Parlament

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