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Zivilrechtverfahrensnovelle 2009 bringt Vorteile für schwerhörige und gehörlose Menschen

12.03.2009

Die Kosten für eine/n GebärdensprachdolmetscherIn vor Gericht werden vom Bund übernommen, sobald die Zivilrechtverfahrensnovelle in Kraft getreten ist. Dies sollte auch für Gespräche mit dem Rechtsanwalt zutreffen.

In Österreich sind etwa 8.000 bis 10.000 Menschen gehörlos oder stark schwerhörig. "Die Sprache ist jedoch das wichtigste Ausdrucksmittel vor Gericht. Diesen Menschen wollen wir nunmehr sowohl für Verhandlungen vor Gericht, wie auch für die Gespräche mit ihrem Rechtsanwalt auf Kosten des Bundes einen Gebärdensprachdolmetscher zur Verfügung stellen", so Bundesministerin Claudia Bandion-Ortner.

Die Novelle zur Zivilprozessordnung (ZPO) tritt nach dem Beschluss im Nationalrat in Kraft.

Quelle: OTS

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