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UNO-Konvention für Rechte von behinderten Menschen in Kraft getreten

03.04.2008

Eineinhalb Jahre nach der Annahme durch die UNO-Mitgliedstaaten ist am 03. April 2008 die internationale Konvention für die Rechte von behinderten Menschen in Kraft getreten. Die Konvention verpflichtet alle Unterzeichnerstaaten, gesetzliche und praktische Hürden für behinderte Menschen abzubauen.

Der UNO- Generalsekretär sprach von einem historischen Augenblick, um Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftichen Leben zu ermöglichen.

Obwohl Österreich zu den Unterzeichnerstaaten zählt wurde diese Vereinbarung noch nicht vom Parlament ratifiziert.

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