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Bund erfüllt Einstellungsquote für DienstnehmerInnen mit Behinderung

25.06.2009

Laut dem Behinderteneinstellungsgesetzes muss in jedem Ressort der Bundesverwaltung pro 25 Bediensteten ein Behinderter angestellt sein. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich "freizukaufen". Pro nichterfüllter Stelle muss der Bund monatlich 213 Euro an das Bundessozialamt in den Ausgleichstaxenfonds zahlen. Im Jahr 2006 waren dies rund 407.000 Euro. Nachdem die Quote 2007 zu 100 Prozent erfüllt wurde, mussten keine Zahlungen an den Fonds geleistet werden.

"Der Bund ist auch heute schon mit einer der größten Arbeitgeber in Österreich für Menschen mit Behinderungen. Wir haben 4449 Beschäftigte. Darauf bin ich stolz", sagte Heinisch-Hosek. Und obwohl im Öffentlichen Dienst bis ins Jahr 2013 insgesamt fast 2000 Planstellen eingespart würden, werde es für Menschen mit Behinderung zusätzliche Jobangebote geben. "Wir wollen auch in diesem Bereich Vorbild sein", so die Ministerin.

Die Zahlen für das Vorjahr liegen noch nicht vor, da der Bescheid grundsätzlich rund eineinhalb Jahre später vorliegt. Ob die Quote 2008 erfüllt wurde, steht somit Mitte nächsten Jahres fest.

Quelle: APA, OTS, Pressedienst Bundesministerium für Frauen und öffentlicher Dienst

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